Das Frauenhaus Rosenheim-Traunstein ist eine Schutzeinrichtung für Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

 

„Häusliche Gewalt ist kein Schicksal!“

Wir helfen Ihnen - rund um die Uhr.

 

  • Schutz und Unterkunft
  • Beratung in akuten Krisen
  • Pädagogische Hilfen für Mütter und Kinder
  • Hilfe bei der Sicherung des Lebensunterhalts
  • Information, Beratung und Unterstützung zum Gewaltschutzgesetz
  • Aufnahme und Erreichbarkeit 24 h

 

Kontakt

SkF Frauenhaus Rosenheim-Traunstein

E-Mail: frauenhaus-rosenheim@skf-prien.de

 

Rufen Sie uns an! 08031/381478

Spendenkonto:

Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling

Konto-Nr. : 250 977
BLZ : 711 500 00

IBAN : DE 20 7115 0000 0000 2509 77
SWIFT : BYLADEM 1 ROS

Häusliche Gewalt ist Gewalt zwischen volljährigen Menschen, die eine partnerschaftliche Beziehung zueinander haben oder hatten, oder gerade in Trennung leben. Sie umfasst alle Formen physischer, psychischer und/oder sexueller Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft.

Sie erkennen häusliche Gewalt an:

  • Die psychische Gewalt, B. Schlafentzug, Drohung die Kinder zu entführen, Drohung der Abschiebung und des Passentzuges, systematische Demütigungen, Abwertungen und Beleidigungen, Belästigung über Handy, Internet, ständige Kontrolle in allen sozialen und finanziellen Bereichen, Einsperren, Kontaktverbote und Zwangsheirat. 
  • Die physische Gewalt, z.B. Ohrfeige, Schubsen, Schlagen, Treten, Würgen, Beißen, Fesseln und Verletzen mit Waffen oder anderen Gegenständen (z.B. Gürtel oder Besen). 
  • Die sexuelle Gewalt, z.B. anzügliche Blicke, sexuelle Belästigung, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes oder der sexuellen Orientierung, Nötigung zu sexuellen Handlungen, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch.

Wenn sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, schweigen Sie nicht aus Scham oder Angst, sondern sprechen sie mit Vertrauenspersonen oder nehmen Sie Kontakt zu uns oder einer Beratungsstelle auf. Im Notfall informieren Sie bitte die Polizei.

Betroffene haben Anspruch auf Schutz und Zuflucht in einem Frauenhaus. Sie können aber auch den Täter der Wohnung verweisen lassen und die alleinige Nutzung der Wohnung beantragen. Beratung und weitere Informationen bekommen Sie bei den Mitarbeiterinnen vom Frauenhaus.

  • „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Artikel 1 Absatz 1 GG)
  • „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (…)“ (Artikel 2 Absatz 2 GG)
  • „Körperverletzung und Freiheitsberaubung sind strafbare Handlungen“ (§§ 223 und 239 StGB)
  • „Vergewaltigung ist eine strafbare Handlung auch innerhalb der Ehe“ (§177 StGB)
  • „Nachstellung (Stalking) ist ein Strafdelikt (§ 238 StGB)
  • „Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen“ (Gewaltschutzgesetz - GewSchG)
  • „Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen“ (§ 1)
  • „Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung“ (§ 2)

Vorstand: Waltraud Hertreiter (1.Vorsitzende)
Annette Resch (2.Vorsitzende)
Desiree Grimminger
Andrea März
Anja Rüttinger

Iris Hinkel
Dipl.Soz.Päd (FH), prakt. Betriebswirtin (KA)
Schulstr. 8
83209 Prien Telefon : 08051-62110
Fax : 08051-63390
E-Mail : info@skf-prien.de

Gerne informieren wir Sie ausführlich über unsere Arbeit Spendenkonto:

Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling

Konto-Nr. : 250 977
BLZ : 711 500 00

IBAN : DE 20 7115 0000 0000 2509 77
SWIFT : BYLADEM 1 ROS

Die detaillierten Jahresberichte finden Sie in den folgenden PDF-Dateien

Jahresbericht 2023 Jahresbericht 2023

Jahresbericht 2022 Jahresbericht 2022

 

 

 

Jahresbericht 2021 Jahresbericht 2021

 

mitgestalten
mitwirken
mitentscheiden

Wir beraten und begleiten Frauen, Familien und Kinder in unseren Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Familienfragen in Rosenheim, Prien, Traunstein und Freilassing, im Frauenhaus Rosenheim und in unseren Spielstuben in Prien und Freilassing.

Sie können uns unterstützen:

■ als Spender / Spenderin
■ als ehrenamtliche Mitarbeiterin im Frauenhaus Rosenheim / in den Spielstuben
■ als Vereinsmitglied (Jahresbeitrag 20 €)
■ als förderndes Mitglied
■ als Familienpatin / Familienpate

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen und wenn Sie uns unterstützen wollen: Frau Elke Herrmann, Geschäftsführerin Wenn Sie wissen wollen, wie Sie uns mit Spenden unterstützen können, klicken Sie hier.

Mit Ihren Spenden unterstützen Sie u.a.:

- die Präventionsarbeit mit Kindern im Frauenhaus Rosenheim
- eine pferdegestützte Therapie für traumatisierte Kinder
- einen männlichen Sozialpädagogen als positive Bezugsperson
- einen Sicherheitszaun für die Spielstube Prien
- ein Spielhaus für den Garten
- Spiel- und Bastelmaterial
- finanzielle Unterstützung für in Not geratene Familien

Gerne informieren wir Sie ausführlich über Verwendung und Einsatz Ihrer Spende.

Spendenkonto:

Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling

Konto-Nr. : 250 977
BLZ : 711 500 00

IBAN : DE 20 7115 0000 0000 2509 77
SWIFT : BYLADEM 1 ROS

Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Familienfragen

Prinzregentenstr. 6 - 8 (Eingang Stollstraße)
83022 Rosenheim

Telefon : 08031 - 31412
Fax : 08031 - 380098
E-Mail : schwangerenberatung-rosenheim@skf-prien.de

vor, während oder nach einer Schwangerschaft können Sie allein, mit Ihrem Partner oder
Ihrer Familie zu uns kommen.

■ bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familie
■ Hilfe bei staatlichen Leistungen wie Elterngeld und Kindergeld
■ wir informieren Sie bei rechtlichen Fragen z.B. Mutterschutz und Elternzeit
■ Hilfe in finanziellen und sozialen Notsituationen
■ Begleitung nach einer Fehl- oder Totgeburt
■ Beratung in existentiellen Schwangerschaftskonflikten oder nach einem Schwangerschaftsabbruch

Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch

• Sie wünschen sich schon längere Zeit ein Kind und
fragen sich, warum Sie noch nicht schwanger
wurden ...
• Ihre Gedanken bewegen sich zunehmend um das
ersehnte Kind
• oder Sie fühlen sich in Ihrer Kinderwunschsituation
seelisch belastet
• Sie nehmen vielleicht gerade an einem ärztlichen
Diagnoseverfahren oder einer medizinischen
Kinderwunschbehandlung teil

Gespräche können entlasten, klären und helfen Lösungen
zu finden.

Wir beraten, begleiten und informieren betroffene Frauen,
Männer und Paare.

Ort: SkF - Beratungsstelle, Prinzregentenstr.6 - 8,
Eingang Stollstraße, Rosenheim

Beraterin: Andrea Dirscherl, Dipl.Soz.Päd.(FH)
NLP Master (DVNLP)

Die Beratung ist kostenfrei!

Anmeldung: 08031 / 31412

 

Weiterlesen: Projekt

 

PräGe Prävention von häuslicher Gewalt (Konzept für Schulen)

Erleben Kinder in der Familie häusliche Gewalt, so stellt das eine erhebliche Belastung für ihre Entwicklung dar und kann gravierende Folgen haben, z.B. Schulschwierigkeiten, Ängstlichkeit, Aggression etc. Aus mehreren Längsschnittstudien geht hervor, dass miterlebte häusliche Gewalt in der Kindheit das Risiko erhöht, selbst häusliche Gewalt auszuüben oder zu erdulden.

Im Hinblick auf eine effektive Prävention ist es daher notwendig, Mädchen und Jungen frühzeitig Begleitung und Unterstützung anzubieten. Denn sonst sind sie gefährdet, die Verhaltensmuster der Eltern zu übernehmen und können gewaltfreie Lebensentwürfe aus eigener Kraft nicht realisieren.

Kinder und Jugendliche müssen darin gestärkt werden, Gewalt zu erkennen, sich gegenüber Gewalt zu schützen und konfliktlösungsorientierte Handlungsmuster zu lernen. Dazu brauchen sie Angebote außerhalb der Familie, möglichst an Orten, an denen sie sich regelmäßig aufhalten. Die Schule stellt einen solchen Ort dar.

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hat für die präventive Arbeit in Schulen im Kontext der häuslichen Gewalt ein Konzept erarbeitet, um diesen „Teufelskreis der Gewalt“ in der Entwicklung von betroffenen Mädchen und Jungen zu durchbrechen.

Mit dem Konzept „PräGe – Prävention von häuslicher Gewalt“ bietet der SkF e. V. Südostbayern eine Qualifizierungsmöglichkeit und Arbeitsmaterialien an, die es ermöglichen, an Schulen Angebote zu machen. Im Bedarfsfall können weitere Hilfemöglichkeiten vermittelt werden.

10 Themen des Seminarangebots decken die verschiedenen fachlichen Fragen im Kontext der häuslichen Gewalt ab. Gleichzeitig sind sie an der Lebenswelt der Jugendlichen orientiert und flexibel einsetzbar. Jedes Thema ist in sich abgeschlossen und kann nach den Bedürfnissen der einladenden Schulen mit einem anderen Thema kombiniert werden. Fachinformationen ergänzen die Ziele und Inhalte der Themen.

 

Ziele:

Sensibilisierung für häusliche Gewalt/Partnergewalt und die Mitbetroffenheit von Kindern; Stärkung der Selbst- und Fremdwahrnehmung; Förderung sozialer Kompetenzen und Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten bei selbst erlebter häuslicher Gewalt/Partnergewalt und Mitbetroffenheit innerhalb der Peergroup; Informationen zu spezifischen Hilfsangeboten; Kennen lernen der Einrichtung Frauenhaus und des Beratungsangebots

 

Frauenhaus Rosenheim, Telefon 08031 381478 frauenhaus-rosenheim@skf-prien.de

Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt nach telefonischer Abklärung der Aufnahmekriterien unter Telefon 08031 - 38 14 78 an 365 Tagen rund um die Uhr.

Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Treffpunkt und holen Sie dort ab, um die Adressgeheimhaltung des Frauenhauses zu gewährleisten!

  • schnell und unbürokratisch
  • unabhängig von Alter, sozialem Status, Glaubenszugehörigkeit oder Nationalität

Wenn bei uns aktuell kein Platz frei sein sollte, bekommen Sie unter dieser Rufnummer Auskunft darüber, in welchem Frauenhaus in der Umgebung zu dem Zeitpunkt Plätze frei sind.

  • akut psychisch kranke Frauen
  • akut alkohol-, medikamenten- oder drogenabhängig Frauen
  • obdachlos Frauen
  • Söhne, die älter sind als 12 Jahre bei sich haben (In solchen Fällen, können wir gemeinsam mit dem Jugendamt überlegen, was die beste Unterbringung für ihren Sohn ist)
  • Rollstuhlfahrerin (unser Haus ist nicht behinderten gerecht)
  • Haustiere

Allgemein:

  • Angemessene Kleidung und Schuhe
  • für Babys evtl. spezielle Nahrung für einige Tage
  • Die wichtigsten Spielsachen bzw. Kuscheltiere (nicht zu viel – zugtauglich!)
  • U. wichtige Medikamente
  • GPS-Funktion bei Handy, Tablet & Co. ausschalten!

Dokumente für Sie

  • Ausweis / Pass, ggf. Aufenthaltstitel
  • Bargeld, Sparbücher, etc.
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Bankkarte, Sparbücher
  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenversicherungsunterlagen, Steuer-ID, Verdienstbescheinigungen
  • Zeugnisse
  • Wohnungsschlüssel

Dokumente für die Kinder

  • Kinderausweis / Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde
  • Krankenversicherungskarte, Impfpässe, U-Heft
  • Steuer-ID
  • Schulsachen
  • Unterlagen zu Kindergeld, Betreuungsgeld, Elterngeld
  • Evtl. Sorgerechtsentscheidungen

Zur Erstversorgung der aufgenommenen Frauen und Kinder stehen ein Notschrank mit Lebensmitteln und eine Kleiderkammer zur Verfügung.

Zum Seitenanfang