Was steckt hinter ELTERNTALK?{nomultithumb}
ELTERNTALK ist ein bayernweites Projekt, das von der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e. V., einem Zusammenschluss von Verbänden und Institutionen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, getragen wird. Die Wohlfahrtsverbände gehören ihr ebenso an wie die kommunalen Spitzenverbände, der Bayerische Jugendring und Zusammenschlüsse von Eltern sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen.
ELTERNTALK
► ist ein präventives, niederschwelliges Elternbildungsangebot im Bereich des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes § 14 KJHG, in Verbindung mit § 16 KJHG
► es sind moderierte Gesprächsrunden im privaten Rahmen – von Eltern für Eltern
► Themen sind: Fernsehen, Handy, Internet, Computer- u. Konsolenspiele, Konsum, Suchtvorbeugung
ELTERNTALK steht für: Fachgespräche von Eltern für Eltern.
ELTERNTALK fördert die Kommunikation zwischen Eltern und ihren Kindern und unterstützt sie bei ihrer Alltags- und Konfliktbewältigung. Erziehungsrelevante Impulse ermutigen Mütter und Väter sich ihrer Erziehungskompetenz bewusst zu werden und stärken die Netzwerke vor Ort. Durch die Ansiedelung der Gesprächsrunden im privaten Wohnumfeld werden auch Zielgruppen erreicht, die sich bei institutionell gebundenen Formen eher zurück halten.
ELTERNTALK ist ein lebensweltorientiertes und niederschwelliges Projekt.
Zielgruppe von ELTERNTALK sind Eltern von Kindern bis 14 Jahre. Auch Familien mit Migrationshintergrund sollen durch das Projekt erreicht werden.
Die Gesprächsrunden dauern etwa zwei Stunden.
ELTERNTALK geht davon aus, dass Eltern Expertinnen und Experten in eigener Sache sind. Väter und Mütter haben verschiedene Erfahrungen und Fähigkeiten sowie unterschiedliches Wissen und Können. Sie stehen aber häufig vor ähnlichen Fragen in den Bereichen der Erziehung. Dies im gemeinsamen Gespräch mit anderen Eltern zu erfahren, stärkt Väter und Mütter im Wahrnehmen der eigenen Situation und ermutigt sie, nach neuen Wegen für ihren Erziehungsalltag zu suchen.
Das Projekt ELTERNTALK bietet die Struktur und den Rahmen für diese Gesprächsrunden.
Die Erfahrung aus 10 Jahren Elterntalk in unterschiedlichen Regionen in Bayern bestätigt dies ebenfalls.
Überörtlich wurde dieses niederschwellige Angebot im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes 2011 bereits mit dem 1. Preis der BZGA, für „vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“ ausgezeichnet.
Weiterführender Link: www.elterntalk.net
„Elterntalk" bei der SkF Beratungsstelle Traunstein
MODERATOREN UND MODERATORINNEN GESUCHT
Wenn Sie Mutter oder Vater sind, Sie Lust auf Elternbildung haben,
Sie aufgeschlossen für Erziehungsfragen sind,
Sie gern mit anderen Eltern ins Gespräch kommen wollen, bei freier Zeiteinteilung,
Sie eine kleine Aufwandsentschädigung gut brauchen können.
Dann sind Sie bei uns richtig!
Gerne melden Sie sich bei SkF-Beratungsstelle Traunstein
Tel. 0861 13021
Standort :
SkF Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Familienfragen
Ludwigstraße 12 a
83278 Traunstein
Telefon 0861 - 13021
Regionalbeauftragte: Nina Marchner
Projektträger :
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Südostbayern (SkF)
Schulstraße 8 a
83209 Prien
Telefon 08051 - 62110
Geschäftsführerin: Elke Herrmann
Patenschaften für geflüchtete Familien
Kontakt:
Ansprechpartnerin: Koordinatorin Julia Bahnsen, Psychologin (BSc. Hons.) E-Mail: bahnsen@skf-prien.de
Telefon: 08051 - 62110
Ursprünglich im Oktober 2013 als Projekt „Rückenwind“ ins Leben gerufen (siehe auch „Familienpaten Chiemgau“), wurde das Projekt im April 2016 dank eines weiteren Finanzierungsmodells erweitert , eine neue Mitarbeiterin eingestellt und die Möglichkeit geschaffen auch Patenschaften für geflüchtete Frauen und Familien anzubieten.
Das Projekt ist ein präventives, niedrigschwelliges Angebot für Alleinerziehende und Familien mit Flucht-, und Migrationshintergrund, die sozial nicht oder kaum vernetzt sind. Hier erfahren die Familien durch Patinnen und Paten, Hilfe und Unterstützung bei Arztbesuchen, Behördengängen der Planung kindgerechter Aktivitäten, Anmeldung bei KiTa oder Schule…
Patenschaften bei Familien, die kaum am westlichen Leben teilnehmen, können auch wesentlich zu einer gelungenen Integration beitragen, das Leben der Familien positiv bereichern, das Ankommen in Deutschland auf Dauer gelingen. Immer wieder berichten Paten und Patinnen wie auch sie, durch das Kennenlernen der anderer Kulturen Vorurteile abbauen, sich bereichert fühlen und den offenen Austausch genießen .
Die ehrenamtlichen Paten und Patinnen sind in enger Begleitung mit der Koordinatorin. Es gibt regelmäßig interessante Weiterbildungen, die Erstattung der Fahrtkosten und Auslagen, eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit sowie Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Familienpaten können Frauen und Männer jeden Alters sein, sowohl Einzelpersonen oder Paare.
Willkommen ist jeder, der zuverlässig ein paar Stunden Zeit pro Woche verschenken möchte!
Wenn Sie Fragen haben oder
das Projekt als Pate oder Patin unterstützen wollen oder
eine Patenschaft genau die richtige Unterstützung
für Sie und Ihre Familie wäre,
dann wenden Sie sich unverbindlich an die Koordinatorin
der Skf-Familienpatenschaften,
Julia Bahnsen
Ich freue mich auf Sie!


„Häusliche Gewalt ist kein Schicksal!“
Wir helfen Ihnen - rund um die Uhr.
Kontakt
SkF Frauenhaus Rosenheim-Traunstein
E-Mail: frauenhaus-rosenheim@skf-prien.de
Rufen Sie uns an! 08031/381478
Spendenkonto:
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
Konto-Nr. : 250 977
BLZ : 711 500 00
IBAN : DE 20 7115 0000 0000 2509 77
SWIFT : BYLADEM 1 ROS
Häusliche Gewalt ist Gewalt zwischen volljährigen Menschen, die eine partnerschaftliche Beziehung zueinander haben oder hatten, oder gerade in Trennung leben. Sie umfasst alle Formen physischer, psychischer und/oder sexueller Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft.
Sie erkennen häusliche Gewalt an:
Wenn sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, schweigen Sie nicht aus Scham oder Angst, sondern sprechen sie mit Vertrauenspersonen oder nehmen Sie Kontakt zu uns oder einer Beratungsstelle auf. Im Notfall informieren Sie bitte die Polizei.
[/pb_accordion_item][pb_accordion_item heading="Rechtliche Grundlagen " icon="fa-chevron-down" tag="" ]Betroffene haben Anspruch auf Schutz und Zuflucht in einem Frauenhaus. Sie können aber auch den Täter der Wohnung verweisen lassen und die alleinige Nutzung der Wohnung beantragen. Beratung und weitere Informationen bekommen Sie bei den Mitarbeiterinnen vom Frauenhaus.
Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen
Liegt eine vorsätzlich begangene Gewalttat vor oder wurde sie angedroht und ist zu befürchten, dass sich dies wiederholt, kann nach dem neuen Gewaltschutzgesetz die betroffene Frau beim Familiengericht die Überlassung der gemeinsamen Wohnung beantragen.
Voraussetzung dafür ist, dass das Paar mindestens 6 Monate zusammen gelebt hat.
Das neue Gewaltschutzgesetz bezieht sich jetzt nicht mehr ausschließlich auf Ehepaare, sondern auch auf Paare und eingetragene Lebensgemeinschaften (gleichgeschlechtliche Paare).
Die Betroffene muss für das Gericht dem Täter die Gewalttat nachweisen durch ärztliche oder psychologische Atteste, Zeugenaussagen, Tagebuchaufzeichnungen (mit Datum, Uhrzeit, detaillierten Angaben über den Hergang), Fotos der verwüsteten Wohnung und von Verletzungen. Flüchtet die Frau erst einmal ins Frauenhaus oder zu Freund/innen und Verwandten, muss sie innerhalb von drei Monaten ihren Anspruch auf die gemeinsame Wohnung geltend machen.
Zum Schutz der Betroffenen sieht das Gewaltschutzgesetz auch ein Näherungsverbot vor. Dem Täter kann somit untersagt werden, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung und dem Arbeitsplatz der Frau zu nähern. Ebenso kann ihm gerichtlich die telefonische Kontaktaufnahme verboten werden.
Für die Zuteilung der Wohnung muss eine unbillige Härte vorliegen. Dies ist u.a. dann gegeben, wenn das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder gefährdet ist oder eine Veränderung des sozialen Umfelds für sie unzumutbar wäre. In der Entscheidung, ob die Frau ins Frauenhaus geht oder die Wohnungszuweisung beantragt, ist immer die Gefährlichkeit des Täters abzuwägen. Soll sie um ihr Recht kämpfen oder soll sie sich schützen ? Die körperliche, sexuelle und psychische Integrität von ihr und ihren Kindern muss hier immer an erster Stelle stehen, so dass Frauenhäuser nach wie vor als Schutzeinrichtungen notwendig sind. Die Überlassung der Wohnung für die Frau und die Kinder und damit die Konstanz des sozialen Umfelds setzt immer eine realistische Gefahreneinschätzung voraus.
Stand: 01.01.2002
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