Das Frauenhaus Rosenheim-Traunstein ist eine Schutzeinrichtung für Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

 

„Häusliche Gewalt ist kein Schicksal!“

Wir helfen Ihnen - rund um die Uhr.

 

  • Schutz und Unterkunft
  • Beratung in akuten Krisen
  • Pädagogische Hilfen für Mütter und Kinder
  • Hilfe bei der Sicherung des Lebensunterhalts
  • Information, Beratung und Unterstützung zum Gewaltschutzgesetz
  • Aufnahme und Erreichbarkeit 24 h

 

Kontakt

SkF Frauenhaus Rosenheim-Traunstein

E-Mail: frauenhaus-rosenheim@skf-prien.de

 

Rufen Sie uns an! 08031/381478

Spendenkonto:

Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling

Konto-Nr. : 250 977
BLZ : 711 500 00

IBAN : DE 20 7115 0000 0000 2509 77
SWIFT : BYLADEM 1 ROS

Häusliche Gewalt ist Gewalt zwischen volljährigen Menschen, die eine partnerschaftliche Beziehung zueinander haben oder hatten, oder gerade in Trennung leben. Sie umfasst alle Formen physischer, psychischer und/oder sexueller Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft.

Sie erkennen häusliche Gewalt an:

  • Die psychische Gewalt, B. Schlafentzug, Drohung die Kinder zu entführen, Drohung der Abschiebung und des Passentzuges, systematische Demütigungen, Abwertungen und Beleidigungen, Belästigung über Handy, Internet, ständige Kontrolle in allen sozialen und finanziellen Bereichen, Einsperren, Kontaktverbote und Zwangsheirat. 
  • Die physische Gewalt, z.B. Ohrfeige, Schubsen, Schlagen, Treten, Würgen, Beißen, Fesseln und Verletzen mit Waffen oder anderen Gegenständen (z.B. Gürtel oder Besen). 
  • Die sexuelle Gewalt, z.B. anzügliche Blicke, sexuelle Belästigung, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes oder der sexuellen Orientierung, Nötigung zu sexuellen Handlungen, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch.

Wenn sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, schweigen Sie nicht aus Scham oder Angst, sondern sprechen sie mit Vertrauenspersonen oder nehmen Sie Kontakt zu uns oder einer Beratungsstelle auf. Im Notfall informieren Sie bitte die Polizei.

Betroffene haben Anspruch auf Schutz und Zuflucht in einem Frauenhaus. Sie können aber auch den Täter der Wohnung verweisen lassen und die alleinige Nutzung der Wohnung beantragen. Beratung und weitere Informationen bekommen Sie bei den Mitarbeiterinnen vom Frauenhaus.

  • „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Artikel 1 Absatz 1 GG)
  • „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (…)“ (Artikel 2 Absatz 2 GG)
  • „Körperverletzung und Freiheitsberaubung sind strafbare Handlungen“ (§§ 223 und 239 StGB)
  • „Vergewaltigung ist eine strafbare Handlung auch innerhalb der Ehe“ (§177 StGB)
  • „Nachstellung (Stalking) ist ein Strafdelikt (§ 238 StGB)
  • „Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen“ (Gewaltschutzgesetz - GewSchG)
  • „Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen“ (§ 1)
  • „Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung“ (§ 2)

Sternstunden

Mit Hilfe der von Stern- stunden der Benefizaktion des Bayerischen Rundfunks gesammelten Spenden können 104 Hilfsprojekte in bundesweit 49 SkF-Ortsvereinen umgesetzt werden.
Ziel ist es, zu mehr Chancen- und Teilhabegerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen aus armen Familien beizutragen.

Sternstunden-Aktion in der Spielstube Prien

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