„Häusliche Gewalt ist kein Schicksal!“
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SkF Frauenhaus Rosenheim-Traunstein
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Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
Konto-Nr. : 250 977
BLZ : 711 500 00
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SWIFT : BYLADEM 1 ROS
Häusliche Gewalt ist Gewalt zwischen volljährigen Menschen, die eine partnerschaftliche Beziehung zueinander haben oder hatten, oder gerade in Trennung leben. Sie umfasst alle Formen physischer, psychischer und/oder sexueller Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft.
Sie erkennen häusliche Gewalt an:
Wenn sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, schweigen Sie nicht aus Scham oder Angst, sondern sprechen sie mit Vertrauenspersonen oder nehmen Sie Kontakt zu uns oder einer Beratungsstelle auf. Im Notfall informieren Sie bitte die Polizei.
Betroffene haben Anspruch auf Schutz und Zuflucht in einem Frauenhaus. Sie können aber auch den Täter der Wohnung verweisen lassen und die alleinige Nutzung der Wohnung beantragen. Beratung und weitere Informationen bekommen Sie bei den Mitarbeiterinnen vom Frauenhaus.
Iris Hinkel
Dipl.Soz.Päd (FH), prakt. Betriebswirtin (KA)
Schulstr. 8
83209 Prien
Telefon : 08051-62110
Fax : 08051-63390
E-Mail : info@skf-prien.de
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Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen
Liegt eine vorsätzlich begangene Gewalttat vor oder wurde sie angedroht und ist zu befürchten, dass sich dies wiederholt, kann nach dem neuen Gewaltschutzgesetz die betroffene Frau beim Familiengericht die Überlassung der gemeinsamen Wohnung beantragen.
Voraussetzung dafür ist, dass das Paar mindestens 6 Monate zusammen gelebt hat.
Das neue Gewaltschutzgesetz bezieht sich jetzt nicht mehr ausschließlich auf Ehepaare, sondern auch auf Paare und eingetragene Lebensgemeinschaften (gleichgeschlechtliche Paare).
Die Betroffene muss für das Gericht dem Täter die Gewalttat nachweisen durch ärztliche oder psychologische Atteste, Zeugenaussagen, Tagebuchaufzeichnungen (mit Datum, Uhrzeit, detaillierten Angaben über den Hergang), Fotos der verwüsteten Wohnung und von Verletzungen. Flüchtet die Frau erst einmal ins Frauenhaus oder zu Freund/innen und Verwandten, muss sie innerhalb von drei Monaten ihren Anspruch auf die gemeinsame Wohnung geltend machen.
Zum Schutz der Betroffenen sieht das Gewaltschutzgesetz auch ein Näherungsverbot vor. Dem Täter kann somit untersagt werden, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung und dem Arbeitsplatz der Frau zu nähern. Ebenso kann ihm gerichtlich die telefonische Kontaktaufnahme verboten werden.
Für die Zuteilung der Wohnung muss eine unbillige Härte vorliegen. Dies ist u.a. dann gegeben, wenn das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder gefährdet ist oder eine Veränderung des sozialen Umfelds für sie unzumutbar wäre. In der Entscheidung, ob die Frau ins Frauenhaus geht oder die Wohnungszuweisung beantragt, ist immer die Gefährlichkeit des Täters abzuwägen. Soll sie um ihr Recht kämpfen oder soll sie sich schützen ? Die körperliche, sexuelle und psychische Integrität von ihr und ihren Kindern muss hier immer an erster Stelle stehen, so dass Frauenhäuser nach wie vor als Schutzeinrichtungen notwendig sind. Die Überlassung der Wohnung für die Frau und die Kinder und damit die Konstanz des sozialen Umfelds setzt immer eine realistische Gefahreneinschätzung voraus.
Stand: 01.01.2002
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Südostbayern
Schulstr. 8 a
83209 Prien
1. Vorsitzende: Waltraud Hertreiter
2. Vorsitzende: Annette Resch
Desiree Grimminger, Andrea März, Anja Rüttinger
Telefon: 08051 - 62 110
Telefax: 08051 - 63 390
E-Mail: info@skf-prien.de
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Traunstein
Registernummer: VR 40659
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Vorstand
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1. Vorsitzende: Waltraud Hertreiter Desiree Grimminger, Andrea März, Anja Rüttinger |
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Geschäftsführerin |
Elke Herrmann |
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Geschäftsstelle Prien | ||
Schulstr. 8 a |
Telefon |
08051 - 62 110 |
Frauenhaus Rosenheim | ||
Postfach 10 07 55 |
Telefon |
08031 - 38 14 78 |
Beratungsstelle Rosenheim | ||
Prinzregentenstr. 6-8 |
Telefon |
08031 - 31 412 |
Beratungsstelle Wasserburg | ||
Caritas-Zentrum |
Telefon |
08031 - 31 412 |
Beratungsstelle Prien | ||
Schulstr. 8 a |
Telefon |
08051 - 10 20 |
Beratungsstelle Traunstein | ||
Ludwigstr. 12 a |
Telefon |
0861 - 13 021 |
Beratungsstelle Freilassing | ||
Ludwig Zeller Straße 2 |
Telefon |
08654 - 62 493 |
Spielstube Prien | ||
Alte Rathausstr. 1a, |
Handy |
0151 - 51 59 05 72 |
Spielstube Freilassing | ||
Ludwig-Zeller-Str. 34 |
Telefon |
08051 - 5630
|
Die Körperschaft Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Südostbayern dient unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken und ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und § 3 Nr. 6 GewStG von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit: Finanzamt Rosenheim vom: 06.08.2009 |
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